Der Urheber eines Werks kann „Urheberpersönlichkeitsrechte“ an einem Werk haben, auch wenn das Urheberrecht erloschen ist und das Werk somit gemeinfrei ist. Das Konzept der moralischen Rechte ist weithin anerkannt, unterscheidet sich jedoch von Land zu Land; zB ist es in Deutschland und Frankreich, wo es seinen Ursprung hat, stärker und in den USA schwächer. Aber im Kern sind Urheberpersönlichkeitsrechte Rechte des Urhebers, einer Behandlung seines/ihres/* Werkes, welche er/sie/* als abwertend beurteilt, zu widersprechen.
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