Public Domain-Inhalte sind urheberrechtlich frei. Bitte beachten Sie jedoch, dass, wenn der Inhalt eines Werks Eigentum Dritter enthält oder darstellt, dass die Nutzung des Inhalts die Rechte des Eigentümers am Eigentum verletzten könnte.
Wenn der Public Domain-Inhalt (z. B. in einem Werk der US-Regierung) das Bild, die Stimme oder andere erkennbare Merkmale einer Person enthält oder darstellt, weil gemeinfreier Inhalt im Allgemeinen nicht von Modellfreigaben begleitet wird, hat diese Person das Recht, der kommerziellen Nutzung des Inhalts zu widersprechen.
Aus diesen Gründen sollten alle gemeinfreien Inhalte, die solches Eigentum Dritter oder das Bild, die Stimme oder andere erkennbare Merkmale einer Person enthalten oder darstellen, als „redaktionelle Inhalte“ ("editorial") betrachtet werden – was bedeutet, dass sie im Allgemeinen nur für die redaktionelle Verwendung verfügbar sind.
Weitere Informationen zum Identifizieren von Rechten Dritter an Public Domain Inhalten finden Sie unten in unserem "Public Domain 101" Video.
Weitere Informationen zum Vorgehen in solchen Fällen finden Sie hier in einem weiteren Artikel in unserem Help Center - Was Bedeutet Editorial?